Wie ich den hasse, diesen Scheißkackverein GEZ!
Als ich letztes Jahr von dannen zog, entrichtete ich brav die letzten, fälligen Gebühren - und Sohnemann war aufgrund seiner Ausbildung und seinem Anspruch auf Bafög ab September 2014 von der Gebührenzahlung befreit. Das bekamen wir sogar schriftlich. Insofern hat er natürlich die Zahlungsaufforderungen, die seit April diesen Jahres eintrafen, ignoriert. Genauer gesagt: weggeworfen.
Auch unter dem Aspekt, dass diese scheißkack-Gebühren, die sowieso kein Mensch nachvollziehen kann, mit welcher Berechtigung und warum in dieser Höhe, ab Oktober 2014 von seinem Bruder beglichen werden. In voller Höhe freilich, so als fleißiger Angestellter.
Bereits letzte Woche und auch diese trudelten Vollstreckungsbescheide ein, die wir - die Warteschlangen an den Telefonen scheinen endlos - per Fax übermittelten. Immerhin trau ich spätestens seit dem Osterpaketfiasko der DHL nicht mehr über den Weg - und der GEZ auch nicht. So frei nach dem Motto: "Huch, Schreiben verlegt" oder "Nö, hab ich nicht bearbeitet, liegt mir erstmals vor". Kennen wir ja alles schon. Per Fax also, hat man immer ne schriftliche Empfangsbestätigung für weniger Gebühr als ein entsprechendes Einschreiben.
Aber blöd sind die ja nicht. Wenns ums Geld geht! Immerhin muss der Stuhl, auf dem die vermutlich täglich irgendwelche Sprüche, sicher auch Beleidigungen etc. entgegennehmen müssen, erhalten und ordentlich gepolstert bleiben!
Nachdem ich dann heute doch mal jemanden erreichen konnte, wurde ich freundlich auf den Umstand hingewiesen, dass der Bafög-Bescheid von Junior ja nur bis August 2014 galt - und der neue nie eingereicht worden war.
Hmm.
OK.
Heißt also mit anderen Worten: Das Kind hätte ja inzwischen die Ausbildung abbrechen und "richtig" arbeiten gehen können. Hat es aber nicht. Und nen Bafögbescheid von September 2014 bis August 2015 gibt es auch.
"Den können Sie jetzt nicht mehr einreichen", wurde mir süffisant erklärt. (Mein geistiges inneres Auge sah förmlich die Miss ihre Fingernägel betrachten und einen Schluck Kaffee nehmen, die Augen zur Decke drehend - oh ja, auch da habe ich grenzenlose Phantasien!)
"Und warum nicht?"
"Weil Sie ab Antragstellung nur 2 Monate Zeit haben, die Dokumente einzureichen. Und die ausgestellten Bescheinigungen nicht älter als 2 Monate alt sein dürfen. Ihr Bafög-Bescheid ist aber älter als zwei Monate und rückwirkend gibt es auch keine Beitragsbefreiung."
"Wieso rückwirkend? Wir haben doch die Befreiung ab 01.09. beantragt, weil ich erst dann ausgezogen war und zu diesem Zeitpunkt noch kein aktueller Bafögbescheid vorlag. Den gab es erst im Dezember. Und wenn Sie ihn im April aufgefordert haben wollen, diesen Bescheid nachzureichen, sind doch auch mehr als zwei Monate vergangen. Überhaupt verstehe ich das Ganze nicht. Wie alt der Bescheid ist, ist doch irrelevant, wenn der Anspruch für den Zeitraum bestätigt wird, für den Sie jetzt hier Geld fordern. Ich kann mir ja vom Sozialamt auch eine aktuelle Bestätigung geben, dass er diesen Anspruch bis einschließlich August 2015 hatte."
"Nein, das geht nicht. Denn das Bafög-Amt wird Ihnen nur eine Kopie ausdrucken und auf der Kopie steht das Datum vom letzten Jahr. Und das ist dann eben älter als zwei Monate. Rückwirkend gibt es keine Befreiung."
Ebenso wurde ich darüber aufgeklärt, dass zwar die Fax-Benachrichtigungen eingegangen waren, jedoch die Bearbeitung 4 - 6 Wochen dauern und man Sohnemann dann eine Rechnung für September 2014 in Höhe von etwa 17 Euro schicken würde.
"Wissen Sie was", wurde auch ich dann echt ungnädig, "dann schicken Sie doch erst mal Ihre Rechnung und ich prüfe in der Zwischenzeit, was das Sozialamt hinsichtlich aktueller Bescheinigung dazu sagt." Vermutlich nix bzw. dasselbe wie die GEZ-Tusnelda, aber so leicht gebe ich mich trotzdem nicht geschlagen. Manchmal hätte ich doch nicht übel Lust.....
18 Kommentare:
GEZ - das sind Verbrecher. Sorry aber anders kann ich das nicht sagen. Wenn der Bruder die GEZ-Gebühren in dem Zeitraum entrichtet hat und beide im selben Haushalt wohnen, dann weiss ich nicht warum der andere Sohn noch zahlen soll? Immerhin wird die Gebühr doch nur pro Haushalt und nicht mehr pro Kopf erhoben oder hab ich da was falsch verstanden?
Ich drücke die Daumen, dass es sich doch noch zu euren Gunsten wendet!
Weil der Knackpunkt ist: Der Große hat sich erst im Oktober 2014 polizeilich gemeldet, ist also erst ab dann offiziell Mieter und bezahlt auch erst ab Oktober. Ich habe bis August bezahlt: Bleibt offen der September - und den wollen sie jetzt vom Kleinen haben.
Ihr Argument: Seinen Anspruch auf Beitragsbefreiung hätte er nicht nachgewiesen mit dem aktuellen Bafögbescheid. Wieso sollte er auch für September was nachweisen, wenn er im August schon die Bestätigung der Beitragsbefreiung bekommen hatte? Die ging doch erst für den Zeitraum ab September. Ist bisschen verwirrend, glaub ich :(
Der aktuelle Bafögbescheid kam erst im Dezember, die Aufforderung der GEZ im April 2015. So oder so wären die 2 Monate Frist verstrichen.
In den AGBs der GEZ habe ich jetzt folgendes gelesen: Wenn Du einen Bescheid bekommst, ob nun Bafög, Hartz IV oder so, kannst Du innerhalb von 2 Monaten mit diesem Bescheid einen Antrag auf Befreiung stellen. "Es ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen." Nicht notwendig heißt aber auch nicht "nicht zulässig". Den Antrag haben wir im Juli 2014 gestellt - mit dem Bafög-Bescheid vom Dezember 2013 (weil es ja noch keinen neuen gab und das Ausbildungsjahr ja bis einschließlich August 2014 lief), der also auch wesentlich älter als zwei Monate war ;) Trotzdem wurde es bewilligt - und damit versuche ich sie jetzt noch zu "kriegen".
Ja, die GEZ war und ist eine semikriminelle, zutiefst schmierige Vereinigung. Ich kriege von denen ja immer mal wieder Vollstreckungsbescheide, weil ich ihnen aus Prinzip nur Geld im letzten Moment gebe - und ich warte immer mindestens 6 Monate, denn so lange ist es keine Ordnungswidrigkeit, die (verfassungswidrige) "Gebühr" nicht zu bezahlen. Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk pleite wäre, wenn alle Haushalte ihre Zahlungen für ein halbes Jahr einstellen würden. Und DAS ist eine Vorstellung, die ich in der Tat ganz entzückend finde. ; )
Also ich drück auch die Daumen - denen darf man keinen Cent schenken!!!
Liebe Grüße
Nicola
Ich gestehe ... ich zahle die Gebühr. Und wenn ich überhaupt fernsehe, dann öffentlich-rechtlich. Weil ich unabhängigen Journalismus mag. Und der in den ÖR-Sendern halt noch etwas häufiger vorkommt als in den privaten "Anstalten". Weil ich finde, dass die Flut von "Betroffenheits-TV" ein Gegengewicht verdient hat. Klar gucke ich auch mal n-tv ... aber dann auch Phoenix, den Kulturkanal im 1. ... oder ein "Filmchen" in der (wieder öffentlich!) ARD-Mediathek. Ohne Werbeunterbrechung und mit Stopptaste, wann ich will. Mein Ärger auf die Öffentlichen ist nur programmatisch ... zu viel Seniorenfernsehn, zu viel Fußball, und der noch richtig teuer. Aber das andere, der Journalismus ... das ist mir viel zu wichtig, um mich über die Gebühren zu ärgern. Über das Gebaren der Einzugsstellen aber schon.
Dein Fall, liebe Helma, ist ärgerlich. Die GEZ als Instrument oder wie sie mittlerweile auch heißt, hat für mich Ähnlichkeit mit einer Drückerkolonne ... allein die Tatsache, dass sie vor Wohnungen stehen und "kontrollieren" wollen ist ein Unding ... ich drücke die Daumen, dass du den Sachverhalt in eurem Sinne klären kannst.
Liebe Frau RRP - nicht falsch verstehen: Vor der Gebührenzahlung habe ich mich auch nie gedrückt, man kommt eh nicht drumrum.
Mein TV-Verhalten ist gemischt, mal öffentlich-rechtlich, mal privat - je nach Angebot (vorzugsweise immer noch Krimis). Ob der Journalismus der öffentlich-rechtlichen allerdings unabhängig ist, bin ich mittlerweile doch arg im Zweifel.
Was ich gestern übrigens zum ersten Mal sah, war "maybritt illner". Am besten gefallen haben mir Bayerns Finanzminister Söder und der Slowake aus dem Europaparlament: Immerhin zu Beginn der Sendung haben sie deutlich gemacht, wo die Probleme wirklich liegen (werden) - und wenn ich sicherlich auch latent voreingenommen bin gegen Gabriel, so hat er mich auch dieses Mal in der Hinsicht nicht enttäuscht: Nur heiße Luft. Ein ausgezeichneter Rhetoriker, der Andersdenkende mundtot quatscht. Sie gar beleidigt - und die Zuschauer klatschen immer wieder begeistert. Zum Kotzen, wirklich. Er schiebt die Verantwortung, die sie selbst seit etlichen Monaten aussitzen, auf die anderen EU-Staaten ab - Stichwort Lastenverteilung. Als stehe und falle alles mit dieser Quote. Das ist der größte Scheiß.
Und ist letztlich was bei rausgekommen gestern Abend? Wie immer - nix.
Ach ich reg mich schon wieder auf - und bin doch glatt am eigentlichen Thema GEZ vorbei ;)
Wie gesagt, mir gehts nicht darum, mich vor den Gebühren zu drücken oder Schlupflöcher auszunutzen. Aber wenn mir (also Sohnemann) eine Beitragsbefreiung ab 01.09. bewilligt wird - wieso soll ich dann acht Monate später Dokumente nachweisen, von denen sie mir wiederum 12 Monate später sagen, dass ich dafür nur 2 Monate maximal Zeit gehabt hätte? Das ist es, was mir da gehörig auf den Keks geht. Aus Prinzip.
Bin sprachlos...
Klingt ja nach einem ähnlich depperten "Verein" wie Arbeitsamt.
Hatte mit denen noch nie was zu tun, bin gespannt, wie es demnächst wird, wenn ich Gebührenermäßigung oder -befreiung beantragen werde.
...dann pass nur auf, dass bei Antragstellung Dein Leistungs-Bescheid (von wem jetzt auch immer) nicht älter als zwei Monate ist - sonst gilt nämlich der Antrag nicht.
Aber sag mal, wärst Du nicht ohnehin schon befreit gewesen? Aufgrund des Erziehungsjahres bzw. der entsprechenden Höhe der Einkünfte?
Danke für den Tipp! Leider zählt bei denen Elterngeld nicht. Die gehen wohl davon aus, dass, wo ein Baby, auch ein zahlungskräftiger Ehemann im Haus ist.
Und übrigens finde ich es unter aller Kanone, dass die GEZ regelmäßig mit aktuellen Meldedaten von den Einwohnermeldeämtern versorgt wird. Datenschutz??
Ich sag doch - Scheißkackdrecksverein!
Datenschutz? Dass ich nicht lache....
Sohnemann hatte sich im Oktober erst offiziell angemeldet, innerhalb von 10 Tagen bekam er dann schon Post von der GEZ.
Dasselbe hier bei mir, als ich mich in M anmeldete. Hat ne gute Woche nur gedauert. Ich sags ja, wenns ums Geld kriegen geht - dann sind se fix.
Sehr ärgerlich.
Ich würde mir grundsätzlich den Namen der Person geben und mir das Ganze schiftlich geben lassen, es also auch selbst schriftlich einreichen.
Die GEZ soll erst einmal ihre gesetzlichen Grundlagen für die behauptete 2-Monatsfrist darlegen.
Bei "sozialen Vergünstigungen" galt bislang immer der Grundsatz, dass eine in der Vergangenheit überwundene Notlage nicht in der Gegenwart "behoben" werden kann. Insofern könnte das stimmen, was die Dame gesagt hat.
Trotzdem: ich bin nicht sicher, ob es so ist und würde denen wenigstens ein bisschen Arbeit machen. Ohne Rechtsgrundlage kein Recht.
Gute Nerven wünsche ich, für die weitere Auseinandersetzung, und natürlich viel Erfolg!
Liebe Tikerscherk - erst mal herzlich willkommen bei mir :)
Grundsätzlich ist es tatsächlich so wie die Dame sagt: Ich habe gestern Abend in den AGBs der GEZ nachgelesen, da steht die "Klausel" drin. Fakt aber ist, dass wir nicht "rückwirkend eine Befreiung beantragen wollen", sondern dass wir sie bereits im Vorfeld beantragt hatten - nämlich im Juli 2014 für die Zeit ab September 2014, wenn ich nicht mehr in der Wohnung lebe.
Und dies haben sie uns mit Schreiben vom 21.08.2014 bestätigt. Warum sie dann 8 Monate später vom Sohn Dokumente haben wollten, kann ich nicht beantworten. Denn Fakt ist auch: Im April 2015 haben sie wohl diese Dokumente nachgefordert für einen Antrag (nämlich den von Juli 2014), den sie bereits bewilligt hatten. Dass dieser jetzt gegenstandslos geworden sein soll, weil Unterlagen (nämlich der Bafög-Bescheid von Dezember 2014) nicht eingereicht und eine Nachreichung auch nicht mehr gehen soll eben wegen der 2-Monatsfrist, kann ich nicht nachvollziehen. Denn egal wie: Den Antrag gabs im Juli 2014 mit dem zu der Zeit vorliegenden Bafög-Antrag, der übrigens auch damals 8 Monate "alt" war" - und der wurde bewilligt. Selbst wenn wir im Dezember den Folgebescheid eingereicht hätten, wären 2 Monate längst vorbei - und mit der Aufforderung im April 2015 erst recht. Und dafür habe ich nirgends eine Rechtsgrundlage finden können - allerdings bin ich kein Anwalt und für 17 Euro werde ich mir auch keinen nehmen. Nur so einfach geschlagen gebe ich mich nicht.
Ich reiche den letzten Bescheid mit der Begründung wie hier nach und dann schau ich erst mal. Den Vorgang bearbeitet ohnehin jedesmal jemand anderes - vielleicht habe ich beim nächsten Bearbeiter mehr Glück :) Wenn nicht, dann hab ich es wenigstens versucht.
Danke für die Begrüßung und entschuldige, dass ich einfach so reingeplatzt bin.
Hat mich einfach zu sehr angestachelt, Dein beitrag.
Jetzt blicke ich durch.
Wurde der Antrag befriste bewilligt?
Ein Tipp, mit dem ich bei Behörden meist weiterkomme ist, wenn ich den Sachbearbeitern mitteile, dass meine Mail im CC auch an den Gruppenleiter dr Abteilung geht (Name suche ich mir aus dem Netz). Druck machen.
Ich finde es sehr gut, dass Du da nicht locker lässt. Sind zwar "nur" 17 Euro, aber das tut gar nichts zur Sache. Sie sollen damit nicht einfach so durchkommen, mit dieser Schikane (die im BGB im Übrigen verboten wird).
Schönen Tag und viel Erfolg Dir!
Einfach so reingeplatzt? Na und? Hauptsache ist doch, Du bist da :) Ich bin immer offen für andere, neue oder auch gleiche Gedanken ;)
Das ist schön.
Merci.
Gerade bei Stern-online gelesen: kaum, dass die Flüchtlinge in Deutschland anbekommen sind, flattern ihnen GEZ-Bescheide in ihre Wohnungen ..äh.. Turnhallen. Die GEZ dazu: "Sorry, das ist eben ein automatisierter Vorgang." Augenroll...
*kreisch!!!!!* Das ist SOOO bekloppt krank, dass man das wiederum auch nur bei der GEZ finden kann!!!!
Kommentar veröffentlichen