Donnerstag, 13. Februar 2020

Warum einfach, wenns auch umständlich geht?

Ich höre oft Leute über die Bürokratie in Deutschland klagen - und ich denke dann fast immer: "Ach na ja.. Es gibt aber auch viele Fälle, wo man froh ist, dass bei uns jeder Furz schwarz auf weiß dokumentiert wird."
Für einen Akt braucht es gefühlt zwanzig Formulare und Dokumente. Nie werde ich den persönlichen Staatsakt vergessen, als es hieß "Hier haben Sie 1.385 Fragebögen für Ihren Antrag auf Erziehungsgeld, schicken Sie uns den dann erstmal her, wir prüfen es und fordern dann nach. Wir fordern IMMER was nach."
Ha! Bei mir haben sie gar nichts nachgefordert. Ich bin in vielen Dingen relativ oberflächlich und mache husch-husch - aber Formulare fülle ich mit der Akribie eines introvertierten, autistischen Nerds aus. (Nicht umsonst legt der Chef mir immer all seinen entsprechenden Privatkram auf den Tisch und sagt: "Mach du das mal, ich hab da keinen Nerv für.")
So auch geschehen im Herbst 2017, als das zweite Kind seine zweite (und hoffentlich letzte) Berufsausbildung nachlegte und erneut Anspruch auf Kindergeld entstand. Der Aufwand hierfür war relativ gering und der Bescheid erfolgte auch wesentlich schneller als erwartet (und sogar rückwirkend, was in Zeiten, in denen Sohnemann nach Ausbildungsende zunächst ohne Einkommen war, nicht so bewilligt wurde. Da galt: Anspruch kann erst ab Arbeitslosmeldung entstehen und Geld gibts dann erst ab Antragstellung beim Amt. Im Fall der 2. Ausbildung dann gabs das Geld rückwirkend ab Ausbildungsbeginn. Verstehen muss man sowas nicht, aber egal.)
Beantragt hatte ich den Zeitraum von September 2017 bis einschließlich Februar 2020, denn die allerletzte Prüfung steht noch aus und die Ausbildung endet dann am 29. Februar.
Im Bewilligungsbescheid wurde sich zwar nicht auf ein Datum festgelegt, aber bestätigt: Anspruch bis Ausbildungsende.

Und nun kommt im Januar ein Schreiben, dass der Anspruch im Januar endet. Hä? Habsch da was nicht mitgekriegt? In meiner gut sortierten Ablage den Bescheid rausgesucht, nachgeguckt, näää, stimmte alles bei Antragstellung. Also Augen verdreht, Formular ausgefüllt, dass die Ausbildung nicht im Januar, sondern Februar endet, Bestätigung des Ausbildungszentrums eingeholt, digital hochgeladen dank Barcode (was es nicht alles gibt inzwischen ;)) - und dann wartete ich. Nix passierte. Keine Post.
Heute das Kind gefragt: "Hast du inzwischen das Geld für Februar bekommen?"
"Nein. Bis jetzt nicht. Hoffentlich kommt das noch. Sonst wärs diesen Monat ein teurer Monat!"

Ich bin derzeit mega erkältet und kann kaum sprechen. Krächzen trifft es eher und das ist anstrengend für beide Seiten. (Cooler Nebeneffekt: Die Kollegen rufen ganz wenig an, schreiben eher Mails. Können sie gerne so beibehalten, ist so himmlisch ruhig grad :)) Aber wenns ums Geld geht, dann kenn ich keine Gnade. Und noch weniger, wenns um das (finanzielle) Wohlergehen der Kinder geht, denn in diesem Falle lasse ich ihm das Geld ja monatlich überweisen. Ich stelle bloß die Anträge, weil er es nicht darf.
Also griff ich zum Telefon und versuchte der Dame mein Anliegen zu erklären.
Ob sie mich richtig verstanden hat und trotzdem falsch beriet oder ob sie im Recht ist, bin ich mir immer noch unsicher. Fakt ist: "Die Kollegen machen das immer so. Die stellen einen Monat vorher die Zahlung ein, dann müssen Sie das Abschlusszeugnis Ihres Kindes einreichen und dann bekommen Sie das Geld für Februar nachgezahlt."
Hä?
Was ist das fürn Scheiß?
Wieso muss ich für ein von vornherein bestehendes Ausbildungsverhältnis, für das ich eine Bewilligung habe, erst noch ein Zeugnis einreichen? Der Anspruch besteht doch sowieso, solange die Ausbildung läuft? Sollte das alles nicht erst zum Tragen kommen, wenn das Kind (Gott bewahre) durch die Prüfung fällt und sich die Ausbildungszeit verlängert?

Aber wehe, irgendein scheißblödes Amt hat was von einem zu bekommen, da kennen die gar nichts.

"Wenn du nicht hinkommst, schieß ich dir das Geld vor und du gibst es mir zurück, wenn es vom Amt kommt", bot ich an. Bis jetzt hat Sohn II nicht geantwortet. Und ich überlege, ob ich nun doch die Frechheit besitzen soll, für die zwei Monate des neuen Jahres den Kindergeldzuschuss zu beantragen. Quasi als Schmerzensgeld. Ach ne. Hab grad gelesen: Den gibts auch nicht rückwirkend. Und entgegen anderslautender Meldungen der Bevölkerung *kreisch* ist der nach wie vor einkommensabhängig. Na dann wars das! Da hilft mir jetzt nur noch ein ordentliches Käffchen, um die ganze Scheiße runterzuwürgen. Mann o Mann.

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